Als Hilfe für den Plan der eigenen Bestattung oder als Hinweis für Angehörige
Arzt benachrichtigen Tod feststellen und Totenschein ausstellen. Angehörige über den Tod informieren, Personen die helfen können.
Nutzungsberechtigter Wer übernimmt die Totenfürsorge, Nutzungsberechtigt kann nur eine Person werden Der Nutzungsberechtigte kann ab dem Tage der Beisetzung alleinig über das Grab entscheiden. Rechte und Pflichten am Grab schließen Zahlung, Gestaltung entsprechend dem Belegungsplan und Pflege ein. Grabstein und dessen Verkehrssicherheit sind zu gewährleisten, Standfestigkeit des Grabsteins, Sargbruch Verstirbt der Nutzungsberechtigte tritt eine gesetzliche Folge ein, eine Änderung ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.
Bestatter wählen Bestatter aufsuchen oder Hausbesuch (besser mehrere Bestatter: vertrauensvoll, Preis vergleichen) Überführung organisieren.
Bestatter beauftragen Alle Formalitäten: Versicherung kündigen, Sterbeurkunde, Bestattungsschein Grabart, Friedhof, Art der Feier, Zeitpunkt Termin der beisetzung Sarg und sargausstattung Musik zur Trauerfeier Aufbahren in der Trauerhalle Redner/ Pfarrer: Termin des Besuches für den Inhalt der Trauerrede Trauerdrucksachen: Anzeigen in der Regionalzeitung Kranz- und Blumenbestellung (Blumenmenge abhängig von der Grabart!)
Friedhofsverwaltung Friedhof, Grabart, neue Grabstelle wählen oder bestehende Wahlgrabstelle nutzen
Trauerredner Pfarrer oder Redner, Gottesdienst oder bei der Trauerfeier, Inhalt des Vortrages
Nacharbeiten Kondolenzliste, Fotos der trauerfeier, Danksagungen individuell gestalten
Erbschaft Rentenanstalt, Versicherungen, Wohnung
Steinmetz Falls ein Grabstein gewünscht wird ist ein Steinmetz zu wählen. Grabsteine werden von der Friedhofsverwaltung genehmigt, meist gebührenpflichtig.